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Forum zu Fragen rund ums Thema Immobilien Nicht eingeloggt | Zuletzt besucht: 5.9.2010 um 03:16 | |
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Kay-Berlin
Newbie   Beiträge: 1 Registriert: 20.3.2007 Status: Offline
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am 20.3.2007 um 13:29 |
Ich muss vorweg nehmen, dass der nachfolgend beschriebene Sachverhalt mir selbst noch nicht in allen Details bekannt ist. Da die Klärung aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wäre ich vorab an allen Meinungen interessiert:
Wir haben im Sommer 2006 ein Eigentumswohnung in einem Haus (Baujahr 1998) mit 8 Wohnungen gekauft. Einem Eigentümer - nennen wir ihn mal den Immobilienhai - gehören seit der Errichtung des Hauses zwei Wohnungen, die übrigen sechs Wohnungen verteilen sich auf sechs Eigentümer, von denen alle - außer uns - seit Errichtung des Hauses Eigentümer sind.
Unmittelbar nach dem Bezug des Hauses sind - wie ich erst jetzt erfahren habe - Mängel an der Außenfassade beanstandet worden. Daraufhin ist von der finanzierenden Bank ein Gutachten erstellt worden, wonach wohl durch das Eindringen von Feuchtigkeit vereinzelt Risse in der Fassade entstanden sind, die zwar nicht ins Mauerwerk reichen, aber trotzdem der Abdichtung zur Vermeidung von Folgeschäden bedürften. Als Maßnahme wurde in einem Gutachten das Aufbringen einer 8cm-Dämmschicht vorgeschlagen. Kostenpunkt: ca. 58 T€. Die Bank erklärte sich zur Zahlung bereit und kaufte sich damit von jeder weiteren Haftung frei. Im übrigen hatte man gerichtlich feststellen lassen, dass für die Durchführung der Maßnahmen an der Fassade eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung ausreicht.
Der Immobilienhau verweigerte die Zustimmung, weil er - ich weiß noch nicht warum - NICHT an der Zahlung der Bank beteiligt war und seinen Kostenanteil selber hätte tragen müssen. Offiziell hielt er das Gutachten für falsch und die Maßnahmen für nicht notwendig. Für den Fall, dass er überstimmt werden sollte, drohte er über seine Anwälte den Eigentümern mit Klagen auf Schadensersatz, weil seiner Meinung nach die Maßnahmen langfristig Schäden verursachen könnten und bereits die Durchführung unvorhersehbare Risiken für das Gebäude bergen könnte.
Die übrigen Eigentümer waren eingeschüchtert und trafen eine erstaunliche Entscheidung: Das von der Bank ausgezahlte Geld wurde unter den sechs Parteien zur eigenen Verwendung aufgeteilt. An der Außenfassade wurden keine Arbeiten ausgeführt.
Mal davon abgesehen, dass wir vom vorherigen Eigentümer nicht über diese Geschichte informiert worden sind (und auch nicht von seiner 6,9%-Maklerin) sträubt sich in mir etwas, irgendwann einmal für Arbeiten an der Außenfassade herhalten zu müssen, für die längst Geld geflossen ist. Und ich finde die Entscheidung der Eigentümerversammlung - gelinde gesagt - in jeder Hinsicht unverständlich, da die Arbeiten in einigen Jahren auch mal fällig sein werden
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